Roland Lothar Streng
LandAgent.de ist ein seit 1995 inhabergeführtes Unternehmen

Persönliche Betreuung

Kaufmann in der Grundstücks-/ und Wohnungswirtschaft

Planung nach Maß
Warum Makler?
Marktgerechte Wertermittlung – professionelles Pricing statt Risiko von Unter- oder Überbewertung
Rechtliche Sicherheit – vollständige Unterlagen, Haftungsminimierung, rechtssichere Kaufvertragsabwicklung
Zeitersparnis – Filterung von Anfragen, Organisation von Besichtigungen, Koordination bis zur Übergabe
Bessere Vermarktung – hochwertige Exposés, Fotos, Online-Präsenz, vorgemerkte Käufer
Höherer Verkaufserlös – durch größere Reichweite, Verhandlungsstärke und strukturierte Preisstrategien
Qualifizierte Käuferauswahl – Bonitätsprüfung, Finanzierungsbestätigung, keine „Besichtigungstouristen“
Professionelle Verhandlungsführung – neutraler Puffer, Durchsetzung des Verkäuferinteresses
Risikominimierung – frühzeitiges Erkennen und Lösen potenzieller Deal-Breaker
Emotionale Entlastung – weniger Stress und Konflikte durch professionelle Abwicklung
Erfahrung & Netzwerk – Zugang zu Interessenten, Notaren, Finanzierern und Handwerkern
Kurz gesagt: Mehr Erlös, weniger Risiko, weniger Aufwand.



Meine Person
Roland Lothar Streng
Geboren am 07.05.1969 in Lünen und wohnhaft ebenda
Ich bin seit 1995 im Immobilienbereich als gelernter Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft tätig. Fundiertes Wissen in allen Bereichen des Immobilienwesens erwarb ich mir durch meine langjährige selbständige Tätigkeit,sowie als Vertriebsleiter einer Immobilien AG in Dortmund.
Gebiete:
- Verkauf
- Vermietung
- Zwangsversteigerung
- Erbbaurecht
Darüber hinaus werden selbstverständlich auch die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an einen Immobilienmakler (Nachweis zur Weiterbildung) in vollem Maße erfüllt. Durch die jahrzehntelange Tätigkeit als Immobilienmakler stehe ich ihnen mit Genauigkeit und Nachhaltigkeit in menschlicher Art und Weise zur Verfügung.
Weiterbildungsnachweise
Zum Jahreswechsel 2020/2021 mussten Verwalter und Makler auf Nachfrage der zuständigen Behörden erstmals nachweisen können, dass sie sich in den letzten drei Jahren mindestens 20 Stunden weitergebildet haben. Wer gleichzeitig verwaltet und makelt, muss 40 Stunden nachweisen können.
Nicht nur Geschäftsführer sind von der Regelung betroffen, sondern alle Mitarbeiter, die an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken.
Geregelt ist die Weiterbildungsflicht in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).


Ich komme zu Ihnen
Da es sich bei LandAgent.de um ein inhabergeführtes Unternehmen handelt, gibt es keine störenden Nebengeräusche sowie kein zeit-/ und kostenintensives Backoffice
Ob Verkauf, Vermietung, Ankauf oder Anmietung
Kein Weg zu Ihnen ist für mich zu weit
Kontaktieren Sie mich DIREKT für einen persönlichen Termin bei Ihnen zu Hause in gewohnter Umgebung